Ein
Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine
Steuererklärung gefertigt, in der er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben
hatte.
Tatsächlich
hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften auf der Uhr. Als ihm sein Fehler
auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im
Steuerbescheid traute der Pensionär seinen Augen nicht. Die Sachbearbeiterin
hatte die Zinseinkünfte hintereinanderweg geschrieben und auf 1100018000 Euro
(1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr
als 200 Mio. Euro.
Darauf
rief der ältere Herr beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf ihren
Fehler hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige
Wochen später wurde dem Rentenempfänger seine EC-Karte vom Bankautomaten
eingezogen. Seine Bank machte ihm klar, dass das Finanzamt eine Steuerrate von
13 Mio. Euro einforderte.
Was zur
Folge hatte, dass der Pensionär zu seinem Rechtsanwalt marschierte. Letzterer
fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der
Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam sein Geld vollständig zurück.
Dann der
Hammer: Der Rechtsverdreher bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten,
die er abhängig vom Streitwert errechnete. Und dieser Streitwert –
mehr als 200 Mio. Euro – veranschlagte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro.
Das
Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Advokat klagte seinen
Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein
Schreiben ans Finanzamt gefertigt und um 2,5 Mio. Euro reicher: Der Mann hat
alles richtig gemacht. Die Kosten für das Verfahren trug übrigens der
Steuerzahler, die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten weggelobt.
Der
Anwalt und der Rentner sind seitdem beste Freunde.